Das Eigenkapital (engl. shareholder’s equity) ist der Teil des Gesamtvermögens, der dem Unternehmen von seinen Aktionären für unbestimmte Zeit zur Verfügung gestellt wird.
Häufig werden die Begriffe Reinvermögen und Buchwert als Synonym für das Eigenkapital verwendet. Vereinfacht kann man folgende These aufstellen: Werden alle Vermögenswerte eines Unternehmens verkauft und seine Schulden getilgt, so bleibt das Eigenkapital übrig.
In der Bilanz eines Unternehmens ist das Eigenkapital auf der Passiv-Seite neben dem Fremdkapital zu finden.
Das Bild zeigt beispielhaft die Bilanz der ThyssenKrupp Aktie (Eigenkapital im roten Kasten):
Bei einem detaillierten Blick auf das Eigenkapital in der Bilanz fällt auf, dass, sich das Eigenkapital aus folgenden Bestandteilen zusammensetzt (Handelsgesetzbuch §266): Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen, Gewinnvortrag/Verlustvortrag und Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag.
Eigenkapital berechnen:
Gezeichnetes Kapital
+
Kapitalrücklage
+
Gewinnrücklage
+
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
+
Jahresüberschuss/-fehlbetrag
=
Eigenkapital
Eigenkapital Bestandteile
Gezeichnetes Kapital
Bei der Unternehmensgründung und bei Kapitalerhöhungen entsteht gezeichnetes Kapital durch Einzahlung der Aktionäre. Das gezeichnete Kapital entspricht dem Nennwert der Aktien. Bei einer Aktiengesellschaft wird es auch als Grundkapital oder Haftkapital bezeichnet.
Kapitalrücklage
In der Regel wird bei einer Kapitalerhöhung für die neu ausgegebenen Aktien ein höherer Preis gezahlt als der reine Nennwert. Der über den Nennwert hinausgehende Betrag fließt als sogenanntes Aufgeld bzw. Agio der Kapitalrücklage zu. Nach dem Handelsgesetzbuch §272 Absatz 2 ist es verpflichtend, Kapitalrücklagen zu bilden. Diese sind dauerhaft und können in der Zukunft nicht einfach wieder an Aktionäre ausgeschüttet werden.
Gewinnrücklagen
Im Gegensatz dazu bestehen die in der Bilanz ausgewiesenen Gewinnrücklagen im Wesentlichen aus einbehaltenen Gewinnen. Diese können in der Zukunft an Aktionäre ausgeschüttet werden.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
Unter einem Gewinn- oder Verlustvortrag versteht man die Übertragung des Gewinns oder Verlusts auf das nächste Geschäftsjahr. Dies kann geschehen, wenn bei den Aktionären keine Klarheit darüber besteht, was mit dem Gewinn geschehen soll. Gewinnvorträge erhöhen und Verlustvorträge mindern das Eigenkapital.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag
Bei dem Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag in der Bilanz handelt es sich um den Gewinn oder Verlust des Unternehmens in der aktuellen Periode (nach Abzug jeglicher Kosten und Steuern). Dieser steht dann zur Verwendung bereit und kann entweder in die Gewinnrücklagen eingestellt werden oder als Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet werden.
Top 100 Aktien mit dem höchsten Eigenkapital weltweit
Die folgende Tabelle zeigt Aktien mit dem höchsten Eigenkapital der Welt.
Oscar Leistikow ist Masterabsolvent im Bereich Controlling und durch seine mehrjährige Berufserfahrung im Finanzbereich eines DAX-Konzerns in der Zahlenwelt zu Hause. Ihn faszinieren die Kapitalmärkte und er ist selbst begeisterter Privatanleger. Sein Ziel ist es, das Wissen über Aktien und Börse weiterzugeben und den aktien.guide zu einem führenden Tool für Privatanleger zu entwickeln.